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* Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat fördert beispielsweise in der Basisförderung den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme (65 % erneuerbare Energien) mit 30 % – weitere 5 % Bonus gibt es für eine Wärmepumpe mit der Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich oder für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Für den Austausch einer alten funktionierenden Heizung (einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, egal welchen Alters, bzw. einer Gas- oder Biomasseheizung, die älter als 20 Jahre ist) erhalten Sie zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, vorausgesetzt das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Verfügen Sie zudem über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro, erhalten Sie zusätzlich 30 % Einkommensbonus – auch dieser Bonus gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Die staatliche Förderung ist aber insgesamt auf maximal 70 % begrenzt.

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